„Dat Fährhus“ Bestattungen
Herzlich  Professionell ♾ Bezahlbar

Was muss nach Eintreten eines Todes getan werden 

  • Verständigen, Sie einen Arzt um den Tod offiziell feststellen zu lassen (Totenschein wird kostenpflichtig ausgestellt) Wenn es sich um einen akuten/unvorhersehbaren Tod handelt rufen Sie einen Notarzt und informieren Sie gegebenenfalls die Polizei. Bei einem vorhersehbaren Tod z.B. bei längerer Krankheit informieren Sie den behandelnden Hausarzt. Bis zum Eintreffen des Arztes verändern Sie bitte nicht das Umfeld, damit der Arzt bzw. eventuell ermittelnde Behörden sich einen aktuellen Eindruck der Situation verschaffen können. Wenn möglich halten Sie beim Eintreffen des Arztes den Personalausweis bzw. Pass des Verstorbenen bereit.
  • Wenn Sie mögen decken Sie den Verstorbenen mit einem leichten Tuch ab. Reduzieren Sie gegebenenfalls die Raumtemperatur und öffnen leicht ein Fenster. Gern können Sie auch den Raum verdunkeln und eine Kerze aufstellen. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
  • Benachrichtigen Sie enge Angehörigen oder Freunde um weitere Schritte zu besprechen
  • Informieren Sie ein Bestattungsinstitut um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Die Abholung des Verstorbenen kann frühestens nach Ausstellung des Totenscheins erfolgen.
  • Schauen Sie nach wichtigen Unterlagen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Verträge und Verfügungen des Verstorbenen ) 
  • Um im Sinne des Verstorbenen entsprechend zu handeln schauen Sie bitte nach einem Testament, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut, Organspende, Willenserklärung zur Feuerbestattung, usw.)
 
 
 
 
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